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   BFH, 24.03.2010 - VI B 131/09   

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https://dejure.org/2010,10371
BFH, 24.03.2010 - VI B 131/09 (https://dejure.org/2010,10371)
BFH, Entscheidung vom 24.03.2010 - VI B 131/09 (https://dejure.org/2010,10371)
BFH, Entscheidung vom 24. März 2010 - VI B 131/09 (https://dejure.org/2010,10371)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Überprüfung eines Lohnsteuerhaftungsbescheids

  • openjur.de

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Überprüfung eines Lohnsteuerhaftungsbescheids

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1
    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Überprüfung eines Lohnsteuerhaftungsbescheids

  • Bundesfinanzhof

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Überprüfung eines Lohnsteuerhaftungsbescheids

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Überprüfung eines Lohnsteuerhaftungsbescheids

  • rewis.io

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Überprüfung eines Lohnsteuerhaftungsbescheids

  • ra.de
  • rewis.io

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Überprüfung eines Lohnsteuerhaftungsbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Unzutreffendes Schätzungsergebnis durch das Gericht als Verfahrensfehler; Beachtlichkeit von Einwänden gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Fehlende Berücksichtigung geleisteter Lohnzahlungen bei der Bemessung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Unzutreffendes Schätzungsergebnis begründet keinen Verfahrensmangel; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verstoß gegen Denkgesetze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.04.2005 - II B 98/04

    ErbSt - Ausschlagung der Erbschaft

    Auszug aus BFH, 24.03.2010 - VI B 131/09
    Allein die Behauptung, eine höchstrichterliche Entscheidung zu der aufgeworfenen Rechtsfrage fehle, genügt den Darlegungsanforderungen jedenfalls nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. April 2005 II B 98/04, BFH/NV 2005, 1310, und vom 31. März 2009 XI B 94/08, BFH/NV 2009, 1134).
  • BFH, 25.08.2006 - VIII B 13/06

    NZB: materielle Richtigkeit, grundsätzliche Bedeutung, Übergehen von

    Auszug aus BFH, 24.03.2010 - VI B 131/09
    b) Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärbar ist und deren Beurteilung von der Klärung einer zweifelhaften oder umstrittenen Rechtslage abhängig ist (BFH-Beschluss vom 25. August 2006 VIII B 13/06, BFH/NV 2006, 2122).
  • BFH, 14.10.2009 - IX B 86/09

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Sachaufklärungspflicht - Verletzung

    Auszug aus BFH, 24.03.2010 - VI B 131/09
    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO) obliegt es dem Gericht u.a., den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben und ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch, der von den Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222).
  • BFH, 30.05.2007 - VI B 119/06

    NZB: Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches

    Auszug aus BFH, 24.03.2010 - VI B 131/09
    Darüber hinaus ist nicht dargetan, wozu die Klägerin sich im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht habe äußern können, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch (zusätzlich) vorgetragen hätte und dass dieser Vortrag --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2007 VI B 119/06, BFH/NV 2007, 1697, m.w.N.).
  • BFH, 31.03.2009 - XI B 94/08

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung und Divergenz

    Auszug aus BFH, 24.03.2010 - VI B 131/09
    Allein die Behauptung, eine höchstrichterliche Entscheidung zu der aufgeworfenen Rechtsfrage fehle, genügt den Darlegungsanforderungen jedenfalls nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. April 2005 II B 98/04, BFH/NV 2005, 1310, und vom 31. März 2009 XI B 94/08, BFH/NV 2009, 1134).
  • BFH, 04.03.2009 - X B 38/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Einwände gegen die Richtigkeit

    Auszug aus BFH, 24.03.2010 - VI B 131/09
    Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler, vgl. beispielsweise BFH-Beschluss vom 4. März 2009 X B 38/08, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 09.08.2005 - V B 56/05

    NZB: Schätzung - Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 24.03.2010 - VI B 131/09
    Ein unzutreffendes Schätzungsergebnis, sollte es im Streitfall vorliegen, ist somit kein Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 9. August 2005 V B 56/05, BFH/NV 2005, 2230).
  • BFH, 18.06.2012 - VI B 108/11

    Nichterhebung eines Zeugenbeweises bei Wahrunterstellung - Darlegung von

    Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalles durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (BFH-Beschluss vom 24. März 2010 VI B 131/09, BFH/NV 2010, 1296, m.w.N.).
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